Zuständigkeiten
Je nach Aufgabengebiet liegen die Zuständigkeiten in der Luftreinhaltung beim Bund, den Kantonen oder den Gemeinden.
Bund
Der Bund ist für folgende Massnahmen zuständig:
- Erarbeitung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), welche Emissionsgrenzwerte für stationäre Schadstoffquellen sowie Immissionsgrenzwerte (Kriterien für die Luftqualität) vorschreibt.
- Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen.
- Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union.
- Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten, da diese bedeutende Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ausstossen.
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
- Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
- Festlegung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (ausserorts) und Autobahnen.
Kantone
Die Zuständigkeiten der Kantone sehen wie folgt aus:
- Konsequenter Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung
- Kontrolle der Rückhalteeinrichtungen für Benzindämpfe
- Umweltorientierte Verkehrspolitik und Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Strassenabschnitten
- Förderung der VOC- und Stickoxid-Reduktion in kantonalen Betrieben
- Prüfung von Förderungsmassnahmen für Elektrofahrzeuge
- Erarbeitung von Massnahmenplänen
Gemeinden
Auch die Gemeinden können eine umweltorientierte Verkehrspolitik betreiben. Dazu stehen ihnen unter anderem folgende Instrumente zur Verfügung:
- Parkraumbewirtschaftung
- Priorität für den öffentlichen Verkehr
- Förderung des Langsam-Verkehrs (Fussgänger, Fahrräder)
- Förderung der VOC-Reduktion in Betrieben auf Gemeindegebiet
- Umweltorientierte Beschaffung (lösemittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge)